Das revidierte Geldwäschereigesetz: was sich für Anwälte und Notare am 1. Oktober 2026 ändert
Wer bei Immobiliengeschäften und Gesellschaftsstrukturen berät, hat neu Sorgfaltspflichten nach GwG. Hier steht, was das Gesetz von Ihrer Kanzlei verlangt, und wie Whisperit aus jeder Pflicht einen Schritt im Dossier macht: Unterstellungsprüfung, Identifizierung, Formular A und K, Risiko, Genehmigung und ein Protokoll, das niemand umschreiben kann.
Frist für den SRO-Anschluss, wenn Sie bereits beraten: 1. Dezember 2026
Das GwG-Modul ist im Early Access. Unser Team schaltet es für Ihre Kanzlei frei und richtet es mit Ihnen ein.
Prüfen, ob Ihr Mandat unterstellt istIst Ihr Mandat unterstellt?
Drei Fragen zu einem Mandat. Die Antwort ist eine Einschätzung auf Grundlage des ab 1. Oktober 2026 geltenden Rechts.
Frage 1 von 3
Betrifft das Mandat eine dieser Tätigkeiten?
- Kauf und Verkauf von Grundstücken
- Gründung einer nicht operativen Rechtseinheit in der Schweiz, etwa einer Domizilgesellschaft, oder jeder Rechtseinheit im Ausland
- Führung oder Verwaltung einer nicht operativen Rechtseinheit
- Einlagen in und Ausschüttungen aus einer nicht operativen Rechtseinheit
- Kauf oder Verkauf einer Rechtseinheit über eine nicht operative Rechtseinheit
- Bereitstellen einer Adresse oder von Räumlichkeiten als Domizil oder Sitz einer Rechtseinheit für mehr als sechs Monate
Nur eine Einschätzung, keine Rechtsberatung. Einige Abgrenzungsfragen sind noch offen und es gibt noch keine Rechtsprechung. Im Zweifel klären Sie es mit Ihrer SRO.
Vier Eckwerte
1.10.2026
Inkrafttreten
Das revidierte GwG, die GwV und das neue Transparenzregistergesetz (TJPG) gelten. Unterstellte Beratungstätigkeiten sind ab diesem Tag erfasst.
1.12.2026
Frist für den SRO-Anschluss
Anwältinnen, Anwälte und Notare, die am 1. Oktober bereits beraten, müssen bis zu diesem Datum ein Gesuch bei einer Selbstregulierungsorganisation einreichen.
25%
Schwelle wirtschaftlich Berechtigte
Bei einer operativen Gesellschaft: wer 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmen hält oder sie auf andere Weise kontrolliert, ersatzweise das oberste Mitglied des leitenden Organs. Bei einer Domizilgesellschaft: wer an den Vermögenswerten letztlich berechtigt ist.
10 Jahre
Aufbewahrung
Die Dokumentation ist zehn Jahre nach Beendigung des Mandats oder der Transaktion aufzubewahren.
Welche Mandate unterstellt sind
Das Gesetz erfasst nicht den ganzen Berufsstand. Es erfasst Anwältinnen, Anwälte und Notare, die berufsmässig für einen Mandanten an Finanztransaktionen im Zusammenhang mit den folgenden Tätigkeiten mitwirken, und zusätzlich alle, die einer Rechtseinheit für mehr als sechs Monate den Sitz zur Verfügung stellen. Nach der Verordnung genügt eine Beratung, die für die Transaktion kausal ist.
Unterstellt (Art. 2 Abs. 3bis und 3ter GwG)
- Kauf und Verkauf von Grundstücken
- Gründung einer nicht operativen Rechtseinheit in der Schweiz, etwa einer Domizilgesellschaft, oder jeder Rechtseinheit im Ausland
- Führung oder Verwaltung einer nicht operativen Rechtseinheit
- Einlagen in und Ausschüttungen aus einer nicht operativen Rechtseinheit
- Kauf oder Verkauf einer Rechtseinheit über eine nicht operative Rechtseinheit
- Bereitstellen einer Adresse oder von Räumlichkeiten als Domizil oder Sitz einer Rechtseinheit für mehr als sechs Monate
Nicht unterstellt, zum Beispiel (Art. 2 Abs. 4 Bst. f und Abs. 4ter GwG)
- Gerichts-, Schieds-, Straf- und Verwaltungsverfahren, einschliesslich ihrer Vorbereitung oder Vermeidung
- Reine Beurkundung ohne akzessorische Beratungstätigkeit
- Geschäfte mit Grundstücken oder Rechtseinheiten nach Familien-, Ehegüter-, Erb- oder Schenkungsrecht oder unter nahestehenden Personen
- Übertragungen von Grundstücken oder Rechtseinheiten im Wert von unter CHF 5 Millionen, deren Preis ausschliesslich über Banken oder andere dem GwG unterstellte Finanzintermediäre bezahlt und empfangen wird
- Kauf von selbst bewohnten Wohnliegenschaften in der Schweiz oder einer Ersatzliegenschaft
- Organtätigkeiten für operative Rechtseinheiten, gemeinnützige Stiftungen oder operativ tätige Vereine in der Schweiz
Wann ist die Tätigkeit berufsmässig?
Ein einziges dieser Kriterien genügt (Art. 12f GwV): mehr als CHF 50'000 Bruttoerlös pro Kalenderjahr aus der Tätigkeit, mehr als 20 Mandanten oder 20 Transaktionen pro Kalenderjahr, oder eine Beratung, bei der anzunehmen ist, dass sie Vermögenswerte Dritter von mehr als CHF 5 Millionen oder Transaktionen von mehr als CHF 2 Millionen pro Jahr betrifft. Berufsmässig kann die Tätigkeit auch nach dem allgemeinen Kriterium einer selbständigen, auf dauernden Erwerb ausgerichteten Tätigkeit sein.
Einige Abgrenzungsfragen sind noch offen. Es gibt noch keine Rechtsprechung, und die SRO SAV/SNV erarbeitet mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen weitere Präzisierungen.
Was Sie bei jedem unterstellten Mandat tun müssen
Das Gesetz legt die Pflichten fest, das Reglement Ihrer SRO regelt die Umsetzung. Für Anwältinnen, Anwälte und Notare ist das in der Regel das Reglement der SRO SAV/SNV, in Kraft seit 1. Oktober 2026.
Identität des Mandanten prüfen
Mit einer zulässigen Methode: Original oder beglaubigte Kopie eines Ausweises bei natürlichen Personen, Registerauszug bei Gesellschaften, oder die weiteren Modalitäten des Reglements.
Art. 8b GwG · Reglement SRO SAV/SNV Art. 24 bis 28
Wirtschaftlich berechtigte Person feststellen
Feststellen, wer letztlich hinter dem Mandanten steht, und wo das Reglement es verlangt eine unterzeichnete Erklärung über die wirtschaftlich berechtigte Person oder die Kontrollinhaber einer operativen Gesellschaft einholen (in der Bankpraxis Formular A und Formular K).
Art. 8b GwG · Reglement Art. 30 bis 37bis
Zweck verstehen
Gegenstand und Zweck der gewünschten Transaktion oder Dienstleistung in einem Kundenprofil festhalten.
Art. 8b GwG · Reglement Art. 52
Risiko einstufen
Schriftliche Risikokriterien anwenden. Eine ausländische politisch exponierte Person bedeutet immer ein erhöhtes Risiko. Eine inländische PEP oder eine PEP einer internationalen Organisation dann, wenn ein weiterer Risikofaktor hinzukommt.
Reglement Art. 41bis und 54
Erhöhte Risiken abklären
Bei einem Mandat mit erhöhtem Risiko je nach den Umständen die Herkunft der Vermögenswerte, die Geschäftstätigkeit und finanzielle Situation des Mandanten sowie den Hintergrund der Transaktion abklären.
Art. 8b Abs. 3 und 8c GwG · Reglement Art. 43bis bis 45
Dokumentieren und aufbewahren
Ein Dossier führen, aus dem eine Prüferin nachvollziehen kann, was Sie getan haben und warum, während zehn Jahren nach Mandatsende.
Art. 7 GwG · Reglement Art. 49 bis 52
Die Kanzlei organisieren
Eine interne GwG-Fachstelle bestimmen, sobald zwei oder mehr Personen der Kanzlei unterstellt sind, schriftliche Risikokriterien festlegen und ab mehr als zehn Personen interne Weisungen erlassen.
Art. 8d GwG · Reglement Art. 53 und 54
Melden, wenn das Gesetz es verlangt
Bei begründetem Verdacht an die MROS melden. Für Anwältinnen, Anwälte und Notare gilt die Meldepflicht nur, wenn sie für den Mandanten eine Finanztransaktion durchführen und die Information nicht dem Berufsgeheimnis untersteht.
Art. 9 Abs. 1ter und Abs. 2 GwG
Einer SRO beitreten
Sich einer von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation anschliessen, die die Kanzlei periodisch prüft. Die SRO SAV/SNV nimmt ausschliesslich Anwältinnen, Anwälte, Notare und ihre Kanzleien auf.
Art. 14 GwG
Jede Pflicht wird zu einem Schritt im Dossier
Whisperit ergänzt jedes Mandat um ein GwG-Dossier. Ihre Kanzlei trifft alle Entscheide. Die Software stellt sicher, dass jeder Schritt erledigt, belegt und protokolliert ist, im selben Arbeitsbereich, in dem das Mandat bereits liegt.
| GwG-Dossier | Dossier | Status | Risiko |
|---|---|---|---|
| LBA-000121 | Verkauf einer Renditeliegenschaft | Aktiv | Normales Risiko |
| LBA-000122 | Gründung einer Domizilgesellschaft | Genehmigung ausstehend | Erhöhtes Risiko |
| LBA-000123 | Aktienkauf über eine Holding | Erhebung | Risiko nicht eingestuft |
| LBA-000124 | Erbrechtlicher Prozess | Nicht unterstellt |
LBA-000122
Mit erhöhtem Risiko zur Genehmigung vorgelegt. Eine zweite genehmigende Person wurde in der App und per E-Mail benachrichtigt.
- 1
Unterstellungsprüfung bei Mandatseröffnung
Entscheiden Sie, ob das Mandat dem GwG untersteht, und halten Sie die Begründung fest. Ist die Antwort nicht offensichtlich, führt ein geführter Entscheidungsbaum durch die gesetzlichen Kriterien.
- 2
Ein sicherer Link für den Mandanten
Senden Sie dem Mandanten einen persönlichen Link mit Zugangscode, auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch. Der Mandant kann unterbrechen und fortfahren, lädt Ausweisdokumente direkt hoch und erhält eine Bestätigung per E-Mail, sobald die Erklärungen eingereicht sind.
- 3
Identität geprüft, mit Beleg
Halten Sie fest, welche zulässige Methode Sie verwendet haben, vom persönlich gesehenen Original bis zur beglaubigten Kopie oder zum Registerauszug, zusammen mit dem Beleg. Eine geprüfte Identifizierung kann für das nächste Mandat desselben Mandanten wiederverwendet werden.
- 4
Formular A und K, automatisch erstellt
Die Erklärungen entstehen als PDF in vier Sprachen und werden vor der Unterzeichnung mit einem Fingerabdruck versiegelt. Der Mandant unterzeichnet über den Link, oder auf Papier und Sie laden den unterschriebenen Scan hoch.
- 5
Risiko, mit eingebauten Gesetzesregeln
Kreuzen Sie die zutreffenden Risikofaktoren an. Die Regeln zu politisch exponierten Personen und FATF-Hochrisikoländern erzwingen die Einstufung als erhöhtes Risiko, und ein Dossier mit erhöhtem Risiko verlangt die zusätzlichen Abklärungen.
- 6
Vier-Augen-Genehmigung
Ein Dossier mit erhöhtem Risiko geht an eine zweite genehmigende Person, benachrichtigt in der App und per E-Mail. Kann niemand sonst das Dossier lesen, darf eine genehmigende Person es allein annehmen, und das Protokoll hält es fest (Reglement Art. 40). Kein Dossier wird aktiv, bevor Identifizierung, wirtschaftlich berechtigte Person, Kundenprofil und Risiko vollständig sind.
- 7
Ein Entscheidprotokoll, das niemand umschreibt
Jeder Entscheid wird in ein Protokoll geschrieben, das nur ergänzt werden kann. Frühere Einträge lassen sich weder ändern noch löschen, und ein gelöschtes Dossier wird archiviert.
- 8
Ein Verzeichnis und eine Pendenzenliste für die Kanzlei
Die Seite GwG-Compliance listet jedes Dossier mit Nummer, Status und Risiko und zeigt jeder Person, was auf sie wartet: eingegangene Angaben, fällige Überprüfungen, offene Genehmigungen.
- 9
Ein abgeschotteter Bereich für Verdachtsfälle
Eine Eskalation sehen nur die GwG-verantwortliche Person und wer sie ausgelöst hat, mit der Analyse zum Berufsgeheimnis, dem getroffenen Entscheid und gegebenenfalls der MROS-Referenz.
Es dokumentiert Ihre Entscheide. Es trifft sie nicht für Sie.
Compliance bleibt das berufliche Urteil Ihrer Kanzlei, geprüft durch Ihre SRO. Wir sagen lieber klar, was das Modul nicht tut, als dass Sie es nach einer Demo herausfinden.
- Es gleicht keine Namen mit Sanktions- oder PEP-Listen ab. Der Mandant erklärt seinen PEP-Status, und Sie beurteilen ihn.
- Es übermittelt keine Meldungen an die MROS. Es dokumentiert die Eskalation und die Referenz einer Meldung, die Sie erstatten.
- Es bestätigt nicht, dass Ihre Kanzlei konform ist, und es entscheidet nicht, ob eine Unterschrift per Checkbox für Ihre Praxis genügt.
- Formulare für Stiftungen und Trusts sowie der Prüfexport eines Dossiers sind in Entwicklung und noch nicht verfügbar.
Was Anwälte und Notare zum revidierten GwG fragen
Ab wann gilt das revidierte GwG für Anwälte und Notare?
Ab 1. Oktober 2026 für Anwältinnen, Anwälte und freiberufliche Notare, die bei unterstellten Transaktionen beraten. Amtsnotare folgen zu einem späteren Zeitpunkt, sobald die Kantone ihr Recht angepasst haben. Wer am 1. Oktober bereits beratend tätig ist, muss bis 1. Dezember 2026 ein Gesuch bei einer SRO einreichen und darf bis zu deren Entscheid nur bestehende Geschäftsbeziehungen weiterführen.
Gilt das Gesetz für die Prozessführung?
Nein. Gerichts-, Schieds-, Straf- und Verwaltungsverfahren sind ausgenommen, einschliesslich der Arbeit zu ihrer Vorbereitung oder Vermeidung (Art. 2 Abs. 4 Bst. f GwG).
Ist eine öffentliche Beurkundung allein unterstellt?
Nein. Die reine Beurkundung ohne akzessorische Beratungstätigkeit ist ausgenommen. Unterstellt wird ein Mandat durch die Beratung zur Transaktion, etwa bei einem Liegenschaftsverkauf oder bei der Gründung einer Domizilgesellschaft.
Wer ist die wirtschaftlich berechtigte Person?
Bei einer operativen Gesellschaft die natürliche Person, die 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert. Trifft das auf niemanden zu, identifizieren Sie das oberste Mitglied des leitenden Organs. Bei einer Domizilgesellschaft oder einer anderen nicht operativen Rechtseinheit ist wirtschaftlich berechtigt, wem die Vermögenswerte letztlich zustehen, ohne 25%-Schwelle.
Was sind Formular A und Formular K?
So heissen in der Bankpraxis zwei Erklärungen: Formular A stellt die wirtschaftlich berechtigte Person fest, Formular K die Kontrollinhaber einer operativen Gesellschaft. Die SRO SAV/SNV veröffentlicht für beide eigene Vorlagen, die Kanzleien anpassen dürfen. Whisperit erstellt beide Erklärungen als PDF aus den Angaben des Mandanten.
Müssen Anwälte jeden Verdacht der MROS melden?
Nein. Die Meldepflicht gilt für Anwältinnen, Anwälte und Notare nur, wenn sie im Namen oder auf Rechnung des Mandanten eine Finanztransaktion durchführen und die Information nicht dem Berufsgeheimnis untersteht (Art. 9 Abs. 2 GwG).
Welcher SRO soll sich unsere Kanzlei anschliessen?
Jeder von der FINMA anerkannten SRO, die Sie aufnimmt. Die SRO SAV/SNV, gegründet vom Schweizerischen Anwaltsverband und vom Schweizerischen Notarenverband, nimmt ausschliesslich Anwältinnen, Anwälte, Notare und ihre Kanzleien auf und veröffentlicht ihr Reglement, Vorlagen und FAQ für Beraterinnen und Berater.
Was, wenn ich ohne Anschluss weiter berate?
Unterstellte Beratung ohne Anschluss an eine SRO ist nach Art. 44 FINMAG strafbar. Wer bis 1. Dezember 2026 kein Gesuch eingereicht hat oder abgewiesen wird, muss die unterstellte Tätigkeit einstellen. Wer das Gesuch rechtzeitig eingereicht hat, darf bestehende Geschäftsbeziehungen bis zum Entscheid der SRO weiterführen.
Macht Whisperit meine Kanzlei GwG-konform?
Das kann keine Software. Whisperit stellt sicher, dass jeder vom Gesetz verlangte Schritt für jedes Mandat erledigt, belegt und protokolliert ist, damit Ihre Kanzlei der SRO zeigen kann, was sie getan hat. Die Entscheide, von der Unterstellung über das Risiko bis zur Genehmigung, bleiben bei Ihren Anwältinnen und Anwälten.
Können Mandanten das Formular in ihrer Sprache ausfüllen?
Ja. Der Mandantenlink, die E-Mails und die erstellten Formulare A und K gibt es auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.
Prüft Whisperit PEP- und Sanktionslisten?
Nein. Der Mandant erklärt, ob er eine politisch exponierte Person ist, und die Anwältin oder der Anwalt kreuzt die Risikofaktoren an. Whisperit wendet danach die Gesetzesregeln automatisch an: Eine ausländische PEP oder ein FATF-Hochrisikoland erzwingt immer das erhöhte Risiko, das danach die Genehmigung durch eine zweite genehmigende Person verlangt, oder eine ausdrückliche, protokollierte Annahme durch eine einzige genehmigende Person, wenn die Kanzlei nur eine hat.
Wie erhalten wir Zugang?
Das GwG-Modul ist im Early Access. Buchen Sie eine Demo: Unser Team schaltet es für Ihren Arbeitsbereich frei und hilft Ihnen, das GwG-Profil der Kanzlei auszufüllen und die genehmigenden Personen sowie die GwG-verantwortliche Person zu bestimmen.
Quellen
- Geldwäschereigesetz (GwG, SR 955.0), Fedlex
- Geldwäschereiverordnung (GwV, SR 955.01), Fedlex
- SRO SAV/SNV: Aufgaben der Beraterinnen und Berater
- Transparenzregister, Bundesamt für Justiz
Diese Seite fasst das ab 1. Oktober 2026 geltende Recht zur allgemeinen Information zusammen, Stand der Prüfung September 2026. Sie ist keine Rechtsberatung. Für Ihre Situation gelten die obigen Texte und die Vorgaben Ihrer SRO.
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